Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

SOPHIA Berlin GmbH bemüht sich, ihren Webauftritt oder mobile Anwendung barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

 

 

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Angebote http://www.sophia-berlin.de

 

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

 

Diese Erklärung wurde am 29.11.2023 erstellt bzw. überarbeitet. Die Aussagen dieser Erklärung wurden zuletzt am 29.11.2023 überprüft.
Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit wurde von einem externen Gutachter durchgeführt.

 

Wie barrierefrei ist das Angebot?

 

Dieser Webauftritt /Diese mobile Anwendung ist nicht barrierefrei. Es werden fast keine Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.

 

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

 

Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei: Unvereinbarkeit mit BITV 2.0

Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:

 

1.       Beschreibung

·       Bilder und Bedienelemente haben einen unzureichenden, fehlerhaften oder keinen Alternativtext.

·       Der Webauftritt hat eine teilweise ungenügende oder fehlerhafte Überschriftenhirarchie oder Überschriften sind nicht als solche ausgezeichnet.

a.       Formularfelder teilweise ohne Label und fieldset legend.

b.       Fehlerhafte Umsetzung von Bedienelementen – bspw. Menü, oder Kontakt.

c.       Einsatz von Layout-Tabellen

 

·       Bei vielen Eingabefeldern im Kontaktformular fehlt das notwendige „autocomplete“.

·       Der Webauftritt weist diverse Kontrastfehler auf.

·       Die Textvergrößerung führt zum Abschneiden und/oder verschwinden von Inhalten.

·       Die Entfernung von Bildern oder CSS führt zu Informationsverlust.

a.       Ganze Textbereiche/Texte verschwinden.

·       Inhalte müssen bei entsprechender Vergrößerung horizontal gescrollt werden.

·       Nicht alle Elemente der Seite sind mit Tastatur erreich- und/oder bedienbar.

·       Fehlerhafte Überschriftenhirarchie.

a.       Fehlerhafte/ungenügende/uneindeutige HTML5-Regionen.

b.       Teils fehlende Zuordnung von Bereichen zu HTML5-Regionen.

c.       iFrame ohne Title (Karte bei Kontakt).

·       Die Links sind teilweise nicht aussagekräftig oder fehlerhaft.

·       Es fehlen alternative Methoden, um Inhalte zu erreichen.

·       Es fehlt teilweise der sichtbare Tastaturfokus, oder er ist zu gering.

·       Formularfeldern oder Bedienelementen fehlt teilweise das sichtbare Label oder dieses ist fehlerhaft.

·       Bei Formularfeldern fehlen Beschriftungen oder Anweisungen (zu Eingabeformaten) oder sie sind ungenügend.

·       Die Korrekturunterstützung bei Fehlern fehlt oder ist mangelhaft.

·       Der Auftritt weist Syntaxfehler auf.

·       Elemente sind nicht korrekt ungesetzt. Sie haben eine fehlerhafte oder ungenügende Zuweisung ihrer Namen, Rollen oder ihres Wertes.
Mehrere ARIA-Fehler vorhanden.

 

2. Maßnahmen

 

Entsprechend des Prüfberichts werden die Handlungsempfehlung geprüft und umgesetzt.

 

3. Zeitplan

 

Die Maßnahmen zur Barrierefreiheit werden bis zum 30. Juni 2024 umgesetzt. 

 

Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit (Feedbackoption) kontaktieren?

 

SOPHIA Berlin GmbH

Mehrower Allee 52

12687 Berlin

info@sophia-berlin.de

 

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden.

 

Link zum Kontaktformular: Kontaktformular der Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit – Berlin.de

Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und der Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit: Durchsetzungsverfahren – Berlin.de

 

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